Informationen zum Kurzarbeitergeld während der Corona-Krise
Beispiel: bei 75% Arbeitszeit, respektive verringertes Bruttoeinkommen, reduziert sich das Netto-Einkommen (bei vorher Brutto 4.000€) gerade einmal um 188,37 €.
Unser Fazit vor weg: Für vielen Kunden wird die Kürzung des Einkommens durch die Kurzarbeit, geringer ausfallen als befürchtet und die Alters- und Risikovorsorge kann unangetastet bleiben.
Aus Unsicherheit wird Angst, aus Angst resultiert irrationales Handeln.
Auf Grund der aktuellen Lage und der damit verbundenen Angst in nächster Zeit weniger Einkünfte zu erzielen, neigen viele Kunden dazu Fehlentscheidungen zu treffen.
Auch Mitarbeiter, die von Ihren Arbeitgebern eine Mitteilung der Arbeitszeitkürzung erhalten, sind hiervon betroffen. Der Arbeitgeber schickt den Arbeitnehmer in „Kurzarbeit“.
Was jedoch „Kurzarbeit“ genau bedeutet, wieviel des Verdienstausfalls vom Arbeitsamt abgefedert wird, das wissen vermutlich die Wenigsten.