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UNBÜROKRATISCHE HILFE IM FALL DER FÄLLE

Die schwere Krankheiten Vorsorge

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Marco Sperber

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KONTAKT

FINANZIELLE SOFORTHILFE OHNE WENN UND ABER

Ihre Eigenständigkeit ist Ihnen wichtig und sie wollen auch Ihre Familie im Ernstfall absichern? Ihre Versicherung mit Klarheit!

 

Eine schwere Krankheit wie Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall kann theoretisch jeden treffen. 

 

Im Fall der Fälle zählt nur eins: Schnelle und unbürokratische Hilfe.

 

Im Leistungsfall, nach Diagnose einer der 46 versicherten Krankheiten, erhalten Sie eine Einmalzahlung - ohne wenn und aber.
Wie Sie das Geld verwenden, ist alleine Ihnen überlassen - ob 

alternative Heilmethoden, Chefarztbehandlung, die Deckung Ihrer Fixkosten oder die Tilgung Ihres Hauskredites -

 

Denn die Umstände einer Krankheit kann man nicht ändern - finanzielle Sorgen kann man nehmen.

NEUER
MUT

Eine schwere Erkrankung ist ein gravierender Einschnitt: familiär, finanziell, beruflich und im Alltag.

Um sie zu meistern, braucht es Kraft.

Zumindest gegen die finanzielle Unsicherheit gibt es ein Trostpflaster- schnell und garantiert ohne Diskussionen bei Diagnose einer der 46 versicherten Krankheiten.

FÜR DIE GANZE FAMILIE

Bei der Schweren Krankheiten Vorsorge kann eine zweite Person im gleichen Vertrag mit eigenem Versicherungsschutz mitversichert werden.

Die Absicherung für Kinder bis 18 Jahre erfolgt kostenfrei - für die bestmögliche finanzielle Versorgung im Fall der Fälle und eine unbeschwerte Zukunft!

BLEIBEN SIE UNABHÄNGIG

Ob alternative Heilmethoden oder Chefarztbehandlung:

Ihre Krankenversicherung übernimmt meist nicht alles, was für Ihre Gesundheit wichtig wäre.

Treffen Sie die Entscheidungen für Ihre Gesundheit ohne Angst vor kostenintensiven Behandlungen oder Pflegedienstleistungen.

SCHAUEN SIE IN DIE ZUKUNFT

Ein der großen Vorteile zur klassischen BU:

 

Die Versicherung greift auch, wenn Sie trotz der schweren Erkrankung Ihren Arbeitsplatz weiterhin oder wieder aufsuchen können, also unabhängig von

weiterer Berufsausübung oder späterer Gesundung.

Eine einkommenssteuerfreie Auszahlung ist im Leistungsfall garantiert.

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